Die Trauung
Wenn Sie in einer Kirche - oder von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer auch an einem anderen Ort Ihrer Wahl - getraut werden möchten, ist es notwendig, dass Sie Kirchenmitglied sind.
Mindestens einer von beiden muss der evangelischen Kirche angehören. Ist ein Teil des Paares katholisch, kann eine ökumenische Trauung überlegt werden.
Bei der ökumenischen Trauung feiern ein katholischer und evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin die Trauung gemeinsam.
Vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin für ein Traugespräch mit Ihrer Pfarrerin und natürlich einen Termin für die Trauung.
Wenn einer der zukünftigen Ehepartner in einer der Kirchspiel-Gemeinden wohnt und außerhalb des Kirchspiels getraut werden soll (oder beide außerhalb des Kirchspiels wohnen), so benötigt die Pfarrerin oder der Pfarrer vor der Trauung ein »Dimissoriale«. Das ist eine kirchenrechtliche Bestätigung dafür, dass die Trauung in einer anderen Kirchengemeinde vorgenommen werden darf. Sie ist immer bei der Kirchengemeinde des Wohnorts einzuholen.
Für den Blumenschmuck in der Kirche ist in der Regel das Hochzeitspaar zuständig.
Die Organistin oder der Organist wird von der Kirchengemeinde gestellt und ist je nach Aufwand zu bezahlen. Dazu zählen beispielsweise auch Probentermine mit Solisten.
Alles Weitere kann im Traugespräch vereinbart werden.